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Mediation und Klärungshilfe

Als Mediator und Klärungshelfer unterstütze ich Menschen dabei, Konflikte zu klären und gemeinsam Wege aus verfahrenen Situationen zu finden. Ich arbeite mit Einzelpersonen, Paaren, Familien und Teams. Zu meinen Klient:innen gehören sowohl Privatpersonen als auch Institutionen – etwa Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Schulen, soziale Einrichtungen und Kirchgemeinden.

Neben Mediationen und Konfliktklärungen biete ich für Unternehmen und Institutionen Workshops und Teamentwicklungsprozesse an. Dabei unterstütze ich Gruppen, ihre Zusammenarbeit zu reflektieren, Kommunikationsmuster sichtbar zu machen und gemeinsam tragfähige Formen des Miteinanders zu entwickeln. Auch ohne akuten Konflikt lohnt sich ein strukturierter Blick auf Rollen, Erwartungen und blinde Flecken. Ich arbeite dabei in einer mediativen Grundhaltung: allparteilich, achtsam, systemisch, ressourcen- und lösungsorientiert.

Ich bin Mitglied der Vereinigungen Universitäre Mediation Schweiz UMCH und Klärungshilfe Schweiz. In meiner Tätigkeit als Mediator orientiere ich mich an den Grundsätzen des Dachverbands FSM – Fédération Suisse Médiation.

Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, um Konflikte zu lösen. In einer Mediation unterstützt eine außenstehende unabhängige und neutrale Person die Konfliktparteien dabei, ihre Streitigkeiten eigenverantwortlich und einvernehmlich beizulegen. Die Mediator:in nimmt dabei eine allparteiliche Haltung ein. Sie ist allen Beteiligten gleichermaßen zugewandt und hilft ihnen, ihre Interessen und Bedürfnisse darzulegen. So finden die Zerstrittenen den Weg aus festgefahrenen Situationen und sind imstande, mithilfe der Mediator:in gemeinsam Lösungen zu suchen.

Grundvoraussetzungen einer Mediation sind Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Ergebnisoffenheit: Alle Beteiligten nehmen freiwillig an der Mediation teil, sie zeigen sich offen gegenüber Lösungen – auch gegenüber solchen, die sich ihrer Vorstellungskraft noch entziehen mögen. Und sie stimmen einer gemeinsamen Regelung zu, wie vertraulich das Verfahren und die während der Mediation getätigten Aussagen zu behandeln sind. Eine Mediation kann von allen Beteiligten jederzeit beendet werden – auch dies ist Ausdruck von Freiwilligkeit und Ergebnisoffenheit.

Eine Mediation verläuft in der Regel in fünf Schritten: In Schritt 1 wird der Auftrag geklärt, in Schritt 2 findet die Informations- und Themensammlung statt, in Schritt 3 werden die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten beleuchtet, in Schritt 4 entwickeln die am Konflikt Beteiligten gemeinsam Lösungsvorschläge, und in Schritt 5 einigen sie sich abschließend.

Einige Monate nach Abschluss der Mediation empfiehlt sich eine Nachsorge, um auf den Mediationsprozess zurückzublicken, die getroffene Vereinbarung zu würdigen und ihre Umsetzung zu besprechen. Dabei können mögliche Hindernisse identifiziert und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden.

Eine Mediation kann – je nach Komplexität – mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Klärungshilfe

Die Klärungshilfe, entwickelt von Christoph Thomann und Friedemann Schulz von Thun, ist eine hoch wirksame Methode, um Konflikte zu klären – auch solche mit emotionaler Intensität und Dynamik. In einer Konfliktklärung werden die innerseelischen und zwischenmenschlichen Hintergründe von Konflikten beleuchtet, um deren Zusammenhänge verständlich zu machen. Was in den Konfliktbeteiligten vorging und vorgeht, wird also ganz konkret angesprochen – und ausgesprochen. Dies geschieht nach dem Grundsatz: «Klarheit geht vor Schönheit und Harmonie» und folgt dem Leitgedanken «Vergangenheit verstehen, Gegenwart klären, Zukunft planen».

Konfliktklärungen nach der Methode der Klärungshilfe eignen sich für Konflikte zwischen zwei oder mehreren Personen – privat wie im geschäftlichen Bereich. Sie dauern in der Regel einen halben Tag bis zwei (aufeinanderfolgende) Tage.

iwan raschle – Kontakt: +41 79 419 59 48
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